Der BFH hat dazu Stellung genommen, ob ein zuvor der Vermietung dienendes sog. Mobilheim als transportable Wohneinheit dem Anwendungsbereich der privaten Veräußerungsgeschäfte unterfällt (Az. IX R 22/21).

BFH: Steuerbarkeit des Gewinns aus der Veräußerung eines sog. Mobilheims


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