Das VG Hannover hat die auf die Feststellung eines Dienstunfalls gerichtete Klage einer 62-jährigen Förderschullehrerin abgewiesen. Die COVID-19-Schutzimpfung war keine dienstliche Veranstaltung (Az. 2 A 460/22).

Impfschaden wird nicht als Dienstunfall anerkannt


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