Das LG München I hat die die u. a. gegen den Insolvenzverwalter der Wirecard AG gerichtete Klage einer Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Feststellung von Schadenersatzforderungen zur Insolvenztabelle abgewiesen (Az. 29 O 7754/21).
Zu kapitalmarktrechtlichen Schadenersatzforderungen der Aktionäre von Wirecard