Betriebe, die ihren Mitarbeitern zusätzliche freie Arbeitstage in Form von Altersfreizeit gewähren, können hierfür eine steuermindernde Rückstellung bilden. Dies entschied das FG Köln (Az. 12 K 2486/20).

Betriebe können steuermindernde Rückstellung für Altersfreizeit bilden


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