Kurz bevor das Parlament dem Gesetzentwurf zur Reform der Betriebsprüfung sein Placet gab, empfahl der Finanzausschuss Änderungen – insbesondere beim qualifizierten Mitwirkungsverlangen. Darüber berichtet der DStV.
Modernisierung der Betriebsprüfung verlässt verändert den Deutschen Bundestag