Kurz bevor das Parlament dem Gesetzentwurf zur Reform der Betriebsprüfung sein Placet gab, empfahl der Finanzausschuss Änderungen – insbesondere beim qualifizierten Mitwirkungsverlangen. Darüber berichtet der DStV.

Modernisierung der Betriebsprüfung verlässt verändert den Deutschen Bundestag


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