Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine Sachpfändung, die vor Fälligkeit einer Haftungsschuld erfolgt ist, eine mit dem späteren Erlass des Haftungsbescheids beginnende Verjährung genauso unterbrechen kann, wie eine erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführte Vorstreckungsmaßnahme (Az. VII R 46/20).

BFH zur Unterbrechung der Verjährung – Pfändung im Arrestverfahren – schriftliche Geltendmachung des Haftungsanspruchs


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