Das VG Halle hatte über ein Verfahren einer Organisation, die ihre Anerkennung als Umweltvereinigung nach § 3 UmwRG begehrt, zu entscheiden (Az. 4 A 102/22).

Anerkennung als Umweltvereinigung nach § 3 Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG)


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