Leistungsberechtigte in einer stationären Einrichtung haben nicht nur Anspruch auf Hilfe zur Pflege, sondern können auch Anspruch auf eine COVID-19-Einmalzahlung i. H. v. 150 Euro haben. So das LSG Baden-Württemberg (Az. L 2 SO 1183/22).

Auch Heimbewohner können Anspruch auf Corona-Einmalzahlung haben


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy