Leistungsberechtigte in einer stationären Einrichtung haben nicht nur Anspruch auf Hilfe zur Pflege, sondern können auch Anspruch auf eine COVID-19-Einmalzahlung i. H. v. 150 Euro haben. So das LSG Baden-Württemberg (Az. L 2 SO 1183/22).
Auch Heimbewohner können Anspruch auf Corona-Einmalzahlung haben