Ein ehrenamtliches Mitglied eines Frauenchores ist bei einem öffentlichen Adventssingen in kirchlichen Räumlichkeiten unfallversichert, gerade wenn die Freude am Gesang und der Gemeinschaft im Vordergrund steht. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 2 U 19/20 R).

Ehrenamtliche Chorsänger bei Adventssingen unfallversichert


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