Mit dem BMF-Schreiben wird die Liste der im Inland ansässigen Luftfahrtunternehmen, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben (Stand: 01.01.2023) veröffentlicht (Az. III C 3 – S-7155-a / 19 / 10001 :004).

Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt (§ 4 Nr. 2, § 8 Abs. 2 UStG – Abschnitt 8.2 UStAE)


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