Drei Landesbeamtinnen haben keinen Anspruch auf Anerkennung ihrer Infektionen mit dem Corona-Virus als Dienstunfall bzw. Berufskrankheit. Das entschied das VG Düsseldorf (Az. 23 K 8281/21 u. a.).

Klagen auf Anerkennung von COVID-19-Erkrankungen als Dienstunfälle erfolglos


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