Das BMF hat die Musterbescheinigung für Bearbeitungs- und Verarbeitungsfälle für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen mit Stand Dezember 2022 neu herausgegeben (Az. III C 3 – S-7134 / 22 / 10002 :001).

Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen


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