Der BFH hat zur Kaufpreisaufteilung bei einer als Ferienwohnung genutzten Eigentumswohnung bzw. zur Frage, welches Wertermittlungsverfahren bei einer Kaufpreisaufteilung für eine ausschließlich zur Vermietung an Feriengäste genutzten Eigentumswohnung zugrunde zu legen ist, entschieden (Az. IX R 12/21).