Der BFH entschied u. a., dass bei der Bewertung eines Grundstücks für Zwecke der Schenkungsteuer bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens vorrangig die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise heranzuziehen sind (Az. II R 14/20).

BFH: Grundstückswertermittlung bei Existenz eines zeitnahen Kaufpreises


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