Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob eine im Jahre 2011 erteilte Restschuldbefreiung auch dann in das Jahr der Betriebsaufgabe (2005) zurückwirkt, wenn diese erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt (Az. X R 28/19).

BFH zur Restschuldbefreiung bei Betriebsaufgabe


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