Das BMF hat die Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen (Stand 01.01.2023) bekanntgegeben (Az. III C 3 – S-7492 / 19 / 10001 :005).

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut – Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen


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