Das BMF hat für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 01.01.2024 die neuen Abgrenzungsmerkmale bekanntgegeben (Az. IV A 8 – S-1450 / 19 / 10001 :003).

Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 – Festlegung neuer Abgrenzungsmerkmale zum 01.01.2024


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy