Der Vorschlag der DAC8-Richtlinie sieht in bestimmten Fällen von Verstößen gegen die Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen hohe Mindeststrafen für Intermediäre vor. Damit legt die EU-Kommission dem Berufsstand ein unverhältnismäßiges und rechtlich fragwürdiges Paket unter den Weihnachtsbaum. Der DStV ist der Meinung: Umtausch dringend erforderlich!

DAC 8: Hohe Strafen bei Verstoß gegen Anzeigepflichten von Steuergestaltungen


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