Der Vorschlag der DAC8-Richtlinie sieht in bestimmten Fällen von Verstößen gegen die Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen hohe Mindeststrafen für Intermediäre vor. Damit legt die EU-Kommission dem Berufsstand ein unverhältnismäßiges und rechtlich fragwürdiges Paket unter den Weihnachtsbaum. Der DStV ist der Meinung: Umtausch dringend erforderlich!