Grundstückseigentümer können von der Bauaufsichtsbehörde kein Einschreiten wegen Verstößen gegen die in einem Bebauungsplan festgesetzte Grundflächenzahl auf angrenzenden Grundstücken verlangen, wenn der Festsetzung nach dem Willen der Gemeinde keine nachbarschützende Bedeutung zukommen soll. So das VG Mainz (Az. 3 K 567/21.MZ).

Überbauung von Grundstücken hilft Nachbarn nicht bei Schutz vor Starkregen


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy