Aufgrund des Jahressteuergesetzes 2022 vom 16. Dezember 2022 hat das BMF sein Schreiben vom 19. Mai 2022 neu gefasst (Az. IV C 1 – S-2252 / 19 / 10003 :011).

Einzelfragen zur Abgeltungsteuer: Ergänzung des BMF-Schreibens vom 19. Mai 2022


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