Die Europäische Kommission hat am 21.12.2022 die Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) und des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG 2023) beihilferechtlich genehmigt. Damit können alle dort vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien wie geplant zum 1. Januar 2023 Anwendung finden. Darüber informiert das BMWK.

EU-Kommission genehmigt das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 und das Windenergie-auf-See-Gesetz 2023


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