Das VG Wiesbaden entschied in zwei Verfahren über die Verarbeitung von Fluggastdaten nach dem Fluggastdatengesetz (FlugDaG), das auf der sog. Fluggastdaten-Richtlinie EU 2016/681 beruht (Az. 6 K 1199/22.WI und 6 K 805/19.WI).

Fluggastdatenspeicherung: Verarbeitung von Fluggastdaten rechtswidrig


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