Das BAFA, die für EU-Sanktionsrecht zuständige Stelle, hat in seinem Fragen- und Antworten-Katalog zwei Fragen und Antworten zu Art. 5n der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgenommen. Darauf weist die WPK hin.

Sanktionen gegen Russland: BAFA ergänzt Fragen und Antworten zu Art. 5n Verordnung (EU) Nr. 833/2014


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