Zum 1. Januar 2023 tritt die Fünfte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung in Kraft. Damit erhöht sich der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersstufen.
Höherer Mindestunterhalt für minderjährige Kinder: Neue Bemessungsgrundlage für Jugendämter und Gerichte