Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass die Zugangsvermutung (§ 122 Abs. 2 AO) entfällt, wenn innerhalb der dort genannten 3-Tages-Frist an einem Werktag regelmäßig keine Postzustellung stattfindet (Az. 7 K 7045/20).

Zugangsvermutung bei regelmäßig zustellungsfreien Tagen innerhalb der Drei-Tages-Frist


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