Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass die Zugangsvermutung (§ 122 Abs. 2 AO) entfällt, wenn innerhalb der dort genannten 3-Tages-Frist an einem Werktag regelmäßig keine Postzustellung stattfindet (Az. 7 K 7045/20).
Zugangsvermutung bei regelmäßig zustellungsfreien Tagen innerhalb der Drei-Tages-Frist