Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die gezahlten Entgelte für die Benutzung sog. „Mehrwegsteigen“ zum Transport von Obst und Gemüse bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG hinzuzurechnen sind (Az. III R 56/20).