Wer als Anwältin oder Anwalt zugelassen ist, kann zugunsten der berufsständischen Versorgung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit werden. Anträge auf Befreiung sind seit dem 01.01.2023 nur noch digital möglich. Das berichtet die BRAK.

Gesetzliche Rentenversicherung: Befreiung ab jetzt nur noch digital


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