Die Bemühungen der BRAK um die dauerhafte Erhaltung von Sammelanderkonten zeigen einen ersten Erfolg. In einem Erlass hat das BMF zumindest vorübergehend die Nichtbeachtung bestimmter geldwäscherechtlicher Meldepflichten in Bezug auf Sammelanderkonten sanktionslos gestellt.

Sammelanderkonten: Nichtbeanstandungserlass des BMF für Anwaltschaft


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