Das BMJ hat am 18.01.2023 den Referentenentwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes vorgelegt. Die Pflicht zur Verfassungstreue von ehrenamtlichen Richtern soll gesetzlich verankert und als zwingende Regelung ausgestaltet werden.

Gewährleistung der Verfassungstreue von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern


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