Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen die Vergütung von Corona-Tests während einer Abrechnungsprüfung vorläufig einstellen darf (Az. L 4 KR 549/22 B ER).

Corona-Testzentrum: Keine Abschläge bei falschen Abrechnungen


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