Das FG Berlin Brandenburg hat entschieden, dass bei der Berechnung der Gewerbesteuer die Entgelte, die ein Wasserversorgungsunternehmen für die Entnahme von Grundwasser aufgewandt hat, zu einem Viertel zu berücksichtigen sind (Az. 11 K 11252/17).

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung auf Wassernutzungsentgelte im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung


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