Das BMF-Schreiben führt die Aktualisierung des UStAE und die Aufhebung überholter BMF-Schreiben auf (Az. III C 2 – S-7300 / 19 / 10004 :005).

Aktualisierung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) und Aufhebung überholter BMF-Schreiben


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