Das LG München I hat der Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzverbands hinsichtlich der Verleihung und Publizierung sog. Ärzte-Siegel gegen einen Verlag stattgegeben (Az. 4 HKO 14545/21).

Zur Wettbewerbswidrigkeit eines „Ärzte-Siegels“


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