Das Investmentgesetz ermöglicht steuerliche Privilegierungen für luxemburgische Spezialfonds in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung auch dann, wenn der Anleger maßgeblich oder alleine faktisch Einfluss auf die Verwaltung des Investmentfonds nimmt. So entschied das FG Köln (Az. 12 K 1540/19).

Steuerliche Privilegierung von „Millionärsfonds“ zulässig


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