Durch das JStG 2022 wurde ein neuer Absatz 3 in § 12 UStG angefügt. Das BMF teilt die daraus folgenden Änderungen des UStAE mit (Az. III C 2 – S-7220 / 22 / 10002 :010).

Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 UStG)


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