Die Stadt Müllheim muss ihrer früheren Bürgermeisterin die Differenz zu den Bezügen nach der nächsthöheren Besoldungsgruppe erstatten. Das hat das VG Freiburg entschieden (Az. 5 K 664/21).

Equal-Pay: Klage der früheren Müllheimer Bürgermeisterin erfolgreich


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