Wie in den Vorjahren werden das BMF-Schreiben und die gleich lautenden Ländererlasse mit
der Positivliste und der Liste der nicht mehr anwendbaren betroffenen BMF-Schreiben bzw. GLE der obersten Finanzbehörden der Länder veröffentlicht (Az. IV A 2 – O 2000 / 22 / 10003 :001).

Anwendung der bis 09.03.2023 ergangenen BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlasse


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