Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion verstößt lt. BAG nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB (Az. 2 AZR 309/22).

Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten


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