Das LG München I hat einen Finanzdienstleister zur Zahlung von 3 Millionen Euro Schadenersatz an eine Gemeinde in Baden-Württemberg wegen Pflichtverletzung wegen einer Auskunft verurteilt (Az. 32 O 2905/22).

Augen auf beim Anlagenkauf – Pflichtverletzung im Rahmen der Anlagenvermittlung


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