Das BMF hat den Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zu den geänderten Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug ab dem 01.07.2023 und die Entwürfe der Programmablaufpläne (Anlagen 1 und 2) veröffentlicht.

Entwürfe zu geänderten Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug ab 01.07.2023


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