An eine Kanzlei ausgeliehene Projektjuristen können weder die Zulassung als angestellte Anwälte noch als Syndizi für anwaltliche Tätigkeiten erhalten. Hierauf macht die BRAK aufmerksam.

Leiharbeit von Juristen: Keine Anwaltszulassung für ausgeliehene Projektjuristen


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