Das OVG Nordrhein-Westfalen hat Urteile der Verwaltungsgerichte Minden und Düsseldorf geändert und entschieden, dass Zuwendungsbescheide, die den Städten Detmold und Erkrath nach der Richtlinie zur ressourceneffizienten Abwasserbeseitigung NRW erteilt worden waren, zu Unrecht zurückgenommen worden sind (Az. 4 A 3042/19 und 4 A 2549/20).

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