Das BMF hat als Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder das Schreiben vom 21. Mai 2019 (BStBl I S. 527) ergänzt und geändert (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 19 / 10008 :028).

Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG)


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