Dem Käufer können bei einem Online-Kauf Schadensersatzansprüche zustehen, wenn der Verkäufer ohne einen berechtigten Grund rechtzeitig geltend zu machen, die verkaufte Ware nicht liefert. So entschied das LG Köln (Az. 37 O 220/22).

„Schnäppchen auf eBay“: Schadensersatzansprüche, wenn Verkäufer Ware nicht liefert


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