Wer in seiner Miet- oder Eigentumswohnung ein Steckersolargerät („Balkonkraftwerk“) installieren will, soll es künftig einfacher haben. Außerdem soll die Durchführung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen erleichtert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung am 13.09.2023 beschlossen hat.

Erleichterungen für Steckersolargeräte und virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen


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