Die EU-Kommission schlägt eine Harmonisierung von Verfahrensvorschriften zur Erstattung überschüssiger Quellensteuer vor. Der DStV unterstützt den Vorschlag, sieht aber für Anleger noch Verbesserungsbedarf.

DStV-Stellungnahme zu neuen EU-Vorschriften für Quellensteuerverfahren


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