Verschlechtert ein Arbeitgeber das Zeugnis, weil die Arbeitnehmerin Änderungen daran verlangt hat, verstößt er gegen das Maßregelungsverbot. So das BAG (Az. 9 AZR 272/22).
BAG zu Arbeitszeugnis: Zeugnis darf nicht wegen Änderungswünschen verschlechtert werden