Das ArbG Aachen entschied, dass der Arbeitnehmer die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings, das im Wege der Entgeltumwandlung finanziert wird, während des Krankengeldbezugs selbst zu tragen hat (Az. 8 Ca 2199/22).

Beschäftigte müssen die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings in Zeiträumen ohne Entgeltzahlung, hier im Krankengeldbezug, selbst zahlen


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