Der BayVGH hat in drei Musterverfahren die Ausweisung von sog. roten und gelben Gebieten durch die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) als rechtmäßig bestätigt und grundsätzliche Einwände gegen die Verordnung zurückgewiesen (Az. 13a N 21.183 u. a.).

Gewässerschutz rechtfertigt Beschränkung des Einsatzes von Düngemitteln in Bayern


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