Ein Rechtsanwalt muss es hinnehmen, dass die Deutsche Post AG Sendungen an seine Kanzleiadresse auch an Samstagen zustellt. Eine dem entgegenstehende Vereinbarung durfte die Post wirksam kündigen. So entschied das LG Frankenthal (Az. 2 S 93/23).

Rechtsanwalt kann Zustellung von Postsendungen an Samstagen nicht verhindern


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